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Allgemeine Miet- & Geschäftsbedingungen

★ Geltungsbereich ★

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen von Share4fun Verleih - Thomas Witt (nachfolgend: Vermieter).

★ Vertragsschluss ★

Alle Angebote sind unverbindlich.

Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Vermieters ausschließlich mit dem hierin benannten Inhalt zustande. Soll davon abgewichen werden, bedarf es der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

Im Zusammenhang mit der Abgabe eines individuellen Angebots anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, sofern dies in der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist.

Der Vermieter kann von den allgemeinen Mietbedingungen abweichen, sofern er dies dem Mieter zuvor schriftlich mitteilt und der Mieter dies bestätigt.

Alle Mietgeschäfte erfolgen nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Kann wegen Fehlens dieses Dokuments die Übergabe des Mietobjekts nicht erfolgen, ist der Vermieter zur Berechnung des vereinbarten Mietpreises unter Anrechnung ersparter Aufwendungen berechtigt.

Alle Fotos und Darstellungen sind nicht bindend und können von der Realität abweichen.

 

★ Mietpreise ★

Es gelten die in der Auftragsbestätigung benannten Mietpreise gemäß der aktuellen Anzeigen auf Ebay Kleinanzeigen oder unserer Internetseite inkl. Mwst. 

 

★ Kaution ★

Die Kautionssumme richtet sich nach den gemieteten Artikeln. Der Vermieter ist zur Verwertung der Kaution berechtigt, sofern der Mietgegenstand nicht im vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wird, oder die Rückgabe verspätet erfolgt. Ansonsten ist die Kaution bei Rückgabe auszuzahlen.

 

★ Zahlungsweise / Änderungen ★

Der Gesamtmietbetrag sowie die Kaution ist vorschüssig in Bar oder via Paypal zu zahlen. Die Preise verstehen sich in Euro.

Nachträglich, d. h. nach dem Verleih durch den Mieter, veranlasste Änderungen des Auftrages werden nach der Rückgabe mit der Kaution verrechnet oder bei Rückgabe in Bar oder via Paypal nachgezahlt.

 

★ Mietzeitraum ★

Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich, in diesem Fall bemisst sich die weitere Miete nach den bisherigen Vereinbarungen der Parteien. Für den Fall der verspäteten Rückgabe hat der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber zu informieren. Ein Recht auf Verlängerung des Mietzeitraums besteht nicht.

 

★ Mietgebrauch ★

Alle Mietobjekte dürfen nur zu den Zwecken benutzt werden, für den sie geschaffen oder bestimmt sind.

Die Überlassung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters, liegt diese vor, ist der Mieter unverändert verpflichtet, alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu erfüllen.

Droht oder entsteht ein Schaden am Mietobjekt, so muss der Mieter alles tun, um den Schaden zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter darüber auf dem Laufenden zu halten.

Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter keine Änderungen am Mietobjekt vornehmen, es sei denn es dient dem Schutz oder zur Gefahrenabwendung.

 

★ Abholen, Abliefern, Bereitstellung ★

Bei Selbstabholung sorgt der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport. Anlieferung und Abholung ist nach Absprache und Aufpreis möglich, falls dies nicht entsprechend der Auftragsbestätigung inklusive und schriftlich vereinbart ist.

Die Bereitstellung/Lieferung des Mietobjektes erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet, bei Übergabe des Mietobjekts dieses auf Vollständigkeit und Beschädigungen zu überprüfen. Über erkennbare Mängel der Mietsache hat er den Vermieter spätestens 2 Stunden nach Übergabe telefonisch oder in Schriftform zu informieren, ansonsten gilt der Mietgegenstand als vertragsgemäß.

 

★ Haftung des Vermieters ★

Für Schäden, die nicht am Mietobjekt selbst bestehen, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder leitender Angestellten, es sei denn die Schäden entstehen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letztem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. 

Der Vermieter wird von seiner Leistungspflicht frei, wenn dies in Folge höherer Gewalt ist und wenn Versäumnisse des Mieters es dem Vermieter unmöglich machen, die Mietobjekte zur Verfügung zu stellen.

Sollte das Mietobjekt nicht vertragsgemäß nutzbar sein, hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich anzuzeigen und, sofern zumutbar, Gelegenheit zur Behebung des Mangels zu geben – andernfalls bleibt die Pflicht des Mieters zur Zahlung des Mietpreises unverändert.

 

★  Haftung des Mieters ★

Die Gefahr für den ordnungsgemäßen Zustand und die Vollzähligkeit des Mietobjekts geht mit Überlassung an den Mieter über. 

Das Mietobjekt ist vom Vermieter nicht versichert und sollte vom Mieter, für die gesamte Dauer des Verbleibs beim Mieter, versichert werden. 

Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden und den Verlust des Mietobjekts, auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden.

Ist der Schaden reparabel und übersteigen die Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht, ist der Mieter verpflichtet die Reparaturkosten zu ersetzen. Ansonsten wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Mieter kommt für sämtliche Kosten zur Erlangung von Genehmigungen oder Zustimmungen gegenüber Dritten auf. Sollten Genehmigungen nicht rechtzeitig vorliegen, liegen sämtliche Risiken beim Mieter. Für eventuelle behördliche Auflagenerfüllung ist ausschließlich der Mieter zuständig. Der Mieter trägt die Verantwortung, dass alle vom Vermieter geforderten Vorbereitungen zur Aufstellung oder Montage der Mietobjekte zum geforderten Zeitpunkt ausgeführt sind. Anweisungen vom Vermieter sind vorbehaltlos zu erfüllen. Der Aufstellort muss für die Aufsteller frei zugänglich sein sodass die Aufstellarbeiten ungehindert ausgeführt werden können.

Die Sicherheit und eventuelle Bewachung der Mietobjekte obliegen dem Mieter.

 

★ Rücktritt durch den Kunden ★

Der Kunde kann den Mietvertrag nach Vertragsschluss und vor Beginn der Mietzeit Kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, dem Vermieter je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Vermieter den anteiligen Mietpreis gemäß folgender Staffelung zu zahlen:

  • Zugang der Kündigung bis 7 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises

  • Zugang der Kündigung bis 3 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

  • Zugang der Kündigung unter 3 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises


 

★ Abbildungen ★

Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen

 

★ Datenschutz ★

Der Vermieter speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten des Mieters. Diese beinhalten Informationen, die eine Identifikation der Person oder des Unternehmens ermöglichen wie z.B. den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse. 

Soweit der Mieter die bei dem Vermieter gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen möchten, kann der Mieter dies dem Vermieter jederzeit per Post, per E-Mail oder telefonisch mitteilen. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz befinden sich in der Datenschutzerklärung

 

★  Schlussbestimmungen ★

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; sie sind in einem beiderseits rechtsverbindlichen und unterzeichneten Dokument mit Datum niederzulegen.

Als Gerichtsstand wird der Geschäftssitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand. vereinbart.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige und wirksame, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

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